Medikamentenfreie Lösung der Angst (Anxiolyse)
Ein*e Sterbeamme*Sterbegefährte ist vertraut mit den Phasen des Sterbens und Trauerns und bewegt sich sicher auf dem Gebiet des nachtodlichen Wochenbettes. Sie*Er weiß um die Qualen der Zurückgebliebenen und die Ängste der Sterbenden. Sie*Er hat die früheren Formen rituellen Trauerns unserer Kultur studiert und entwirft neue, zeitgemäße Formen. Sie*Er begleitet die Angehörigen, je nach Wunsch, eine gewisse Zeit oder ein ganzes Trauerjahr hindurch. Sie*Er ist in der Lage, konfessionelle, sowie überkonfessionelle Ansätze aufzugreifen. Ihr*Sein Ziel ist es, dazu beizutragen Angst und Trauer von Selbstvorwürfen und unstillbarer Sehnsucht zu erlösen. Sie*Er unterstützt professionell die Fähigkeit der Betroffenen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, Antworten auf grundlegende Lebensfragen zu finden.
Trauer ist ein schmerzvoller Prozess. Es sind die Nachwehen, die, wenn sie unbegleitet sind, ein unerwünschtes Eigenleben entwickeln können. Die*der Sterbeamme*Sterbegefährte weiß um diese Schmerzen und hat eine Vielzahl von phantasievollen Möglichkeiten zur Verfügung, sie zu lindern. Sie*Er bietet hilflosen Menschen ein Konzept, einen Rahmen, sich selbst wieder zu finden. Ihre*Seine Arbeit beginnt mit der Begleitung Sterbender und deren Angehörigen. Die Begleitung durch eine*n Sterbeamme*Sterbegefährten kann auch nach dem Tod einsetzen und die Hinterbliebenen in ihrem Trauerprozess unterstützen, damit sie trotz allen Schmerzes eine neue Zukunft finden können.
Zu ihren*seinen Aufgaben gehört es auch, einen pathologischen Trauerprozess erkennen zu können. Eine pathologische Trauersituation ist dann gegeben, wenn Trauernde immer tiefer in eine Verbitterung geraten, aus der sie nicht mehr heraus wollen. Oder aber wenn Trauernde jegliche Unterstützung ablehnen und ein Anstoß von außen sie nicht mehr zum handeln bewegen kann. Die Aufgabe der*des Sterbeamme*Sterbegefährten ist es in diesem Fall, Betroffene an medizinische Behandler*innen zu verweisen.
Ein*e Sterbeamme*Sterbegefährte steht mit beiden Beinen fest im Leben, denn nur so ist es möglich, dem Flüchtigen und Ungreifbaren offen zu begegnen.
Die Bezahlung der Dienste einer*eines Sterbeamme*Sterbegefährten wird privat geregelt. Spendengelder und ehrenamtliche Tätigkeit sind nicht ausreichend. Wer versteht, wie sehr durch diese Arbeit gesundheitliche Folgeerkrankungen aufgefangen werden können, wird auch das verstehen. Eine solche professionelle Unterstützung unterscheidet sich nicht von anderen Formen fundierter Dienstleistung; sei es der Beistand einer*eines Rechtsanwältin*Rechtsanwaltes oder der Reparatur eines Schuhs.